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Der Weg zur anerkannten Zertifizierungsstelle

Alle Anforderungen auf einen Blick – so werden Sie eine anerkannte Prüfstelle.
Zertifizierungsstellen übernehmen im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eine zentrale Rolle: Sie prüfen die Einhaltung der QNG-Anforderungen und stellen die Konformität von Gebäuden mit den Vorgaben des QNG sicher.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über den Weg zur Anerkennung als Zertifizierungsstelle sowie über die damit verbundenen Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten.


Zentrale Voraussetzungen



Um als Zertifizierungsstelle im Rahmen des QNG tätig zu werden, ist ein klar definierter Anerkennungs- und Akkreditierungsprozess zu durchlaufen. Ziel ist es, eine fachlich kompetente, unabhängige und qualitätsgesicherte Prüfung der QNG-Anforderungen zu gewährleisten. Alle Anforderungen sind transparent definiert und dienen einer einheitlichen und verlässlichen Anwendung des Qualitätssiegels.

Eine juristische Person oder rechtsfähige Organisation. Natürliche Personen sind ausgeschlossen.

Der Antrag auf Akkreditierung wird bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gemäß ISO/IEC 17065 gestellt. Die DAkkS nimmt die Akkreditierung gemäß ISO/IEC 17011 vor. Bei erfolgreicher Akkreditierung informiert die DAkkS die Geschäftsstelle QNG, welche die akkreditierte Zertifizierungs- stelle in eine öffentlich zugängliche Liste aufnimmt.

Grundsätzlich dürfen nur Zertifizierungsstellen im Bereich der Vergabe des Qualitätssiegels tätig werden, die eine Akkredi- tierung im Sinne der VO (EG) 765/2008 gemäß ISO/IEC 17065 nachweisen und aufrechterhalten. Jede Zertifizierungsstelle muss im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens nachweisen, dass sie über Evaluierungskompetenzen zur Validierung gemäß EN ISO/IEC 17029 verfügt.

Jede Zertifizierungsstelle muss eine elektronische Datenbank betreiben, in der Antragsunterlagen und Prüfberichte archiviert werden und bereitgestellt werden können. Weiterhin müssen eine Beschwerdestelle und ein Prozess zur Bearbeitung von Einsprüchen der Anstragstellenden eingerichtet werden.

Die Zertifizierungsstellen werden von den Antragstellenden beauftragt. Hierzu wird zwischen beiden Parteien ein Zertifizie- rungsvertrag geschlossen. Vor jeder Vergabe eines QNG- Siegels muss eine Meldung an die Geschäftsstelle QNG erfolgen. Bei einer positiven Zertifizierungsentscheidung wird ein QNG-Nutzungslizenzvertrag erteilt.

Zertifizierungsstellen können sich bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) über die Voraussetzungen einer Akkreditierung informieren. Die Anforderungen an Zertifizie- rungsstellen sind zudem im Handbuch QNG aufgeführt.

Schritt-für-Schritt Prozess

In 5 Schritten zur Zertifizierungsstelle – so gehts.

Antrag stellen

Sie erfüllen alle Voraussetzungen und möchten eine Zertifizierungsstelle werden?

Dann stellen sie hier ihren Antrag.

Rückfragen?

Bitte wenden sie sich bei Rückfragen an das DAkkS

Handbuch

In diesem PDF finden Sie alle Informationen über den Zertifizierungsprozess.

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