4.1 Wann kann eine Zertifizierung vorgenommen werden?
Grundsätzlich ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms mit Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen. Eine frühere Zertifizierung kann nur im Wege eines temporären QNG-Planungszertifikats erfolgen.
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4.2 Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM?
Die Gültigkeit des Siegels bezieht sich auf den Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung. Die Konformitätsaussage endet bei Eintreten von wesentlichen baulichen Veränderungen am Gebäude, welche die in die Zertifizierung einbezogenen Qualitäten nicht nur unwesentlich nachteilig verändern.
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4.3 Was ist ein QNG-Planungszertifikat?
Eine Zertifizierung der Planung als QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat ermöglicht Antragstellern den Nachweis geplanter Qualitäten vor Fertigstellung des Gebäudes. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung der Planung als QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung oder bei Baumaßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der Fertigstellung der Ausführungsplanung. Ein QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Die Konformitätsaussage endet
- bei Eintreten von Abweichungen vom Baumuster, welche die in die Zertifizierung einbezogenen Qualitäten nicht nur unwesentlich nachteilig verändern, oder
- bei Erlöschen der Baugenehmigung
- jedoch spätestens 5 Jahre nach dem Tag der Zertifizierungsentscheidung.
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4.4 Welche Mehrkosten entstehen für die Ausstellung des QNG?
Pauschale Aussagen können hierzu nicht getroffen werden. Für das Erreichen des QNG sind regelmäßig zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierbei ist zwischen zusätzlich erforderlichen (1) Planungs- und Beratungsleistungen, (2) Dokumentations- und Nachweisleistungen, den (3) Zertifizierungsleistungen und den (4) Bauleistungen zu unterscheiden. Die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen zielen auf eine Optimierung der Planung, mit der dann das Erreichen des Anforderungsniveaus QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM sichergestellt werden kann. Die Dokumentations- und Nachweisleistungen dienen der Erstellung der Prüfunterlagen für die Zertifizierungsstelle, z.B. durch Nachhaltigkeitsberatende. Die Zertifizierungsstellen üben u.a. Leistungen der Konformitätsprüfung und zur Vergabe des Siegels aus.
Nahezu immer wirken sich diese Leistungen auf die Baukosten, die Baunebenkosten und die Nutzungskosten aus. Eine Bewertung der Kostenwirkungen sollte nur im Wege einer Lebenszykluskostenrechnung und unter Berücksichtigung der Mehrwerte einer QNG-Zertifizierung erfolgen. Vor allem die Kosten zur Realisierung gesteigerter baulicher Qualitäten schaffen Mehrwerte, z.B. durch die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien zur Ermöglichung einer hohen Innenraumluftqualität.
In der Regel entfällt der wesentliche Anteil an Aufwand und Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung auf die zusätzlich erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen, mit denen höherwertige bauliche Qualitäten geschaffen werden sollen.
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4.5 Inwieweit dürfen Bauherren schon während der Bauphase das QNG Siegel benutzen? Reicht es schon aus, wenn die Planungsphase abgeschlossen ist?
Die Gewährleistungsmarken "QNG-PLUS" und "QNG-PREMIUM" dürfen erst nach Abschluss eines Nutzungslizenzvertrages verwendet werden, der zwischen dem Antragsteller und der Zertifizierungsstelle vereinbart wird. Der Nutzungslizenzvertrag kann sich dabei entweder auf zertifizierte Gebäude oder zertifizierte Baumuster beziehen.
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