FAQ – Gebäudetypen/Siegelvarianten

5.1 Was sind Siegelvarianten?

Das Qualitätssiegel definiert mit Varianten des Qualitätssiegels (Siegelvarianten) nutzungs- und maßnahmenspezifische Anforderungen. In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z.B. Neubaumaßnahme) werden spezifische Varianten des Qualitätssiegels vergeben. Die Siegelvarianten werden sukzessive erarbeitet und veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.2 Für welche Gebäudetypen ist derzeit ein QNG-Siegel verfügbar?

In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z.B. Neubaumaßnahme) werden spezifische Varianten des Qualitätssiegels vergeben. Bisher existieren die folgenden Siegelvarianten, weitere werden mit der Zeit entwickelt:

Seit 01.01.2023:

  • Wohngebäude (QNG-WG23), ersetzt KN21 und WN21
  • Nichtwohngebäude (QNG-NWG23), ersetzt BN22, BK22, UN22 und UK22

Das QNG für Nichtwohngebäude darf nur auf Gebäude angewandt werden, die einer sogenannten "LCA-Klasse" entsprechend Anlage 1 des QNG-Handbuches zugeordnet werden können. Mit einer "LCA-Klasse" werden spezifische Anforderungswerte an die jeweiligen Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes vorgegeben.

Im Zuge eines Updates des QNG am 1.1.2023 wurden die bisherigen Siegelvarianten durch eine Variante für den Neubau und die Komplettmodernisieriung von Wohngebäuden (WG23) und eine Variante für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden (NW23) ersetzt.


Bis 31.12.2022 gab es die folgenden Siegelvarianten:

  • Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohnungseinheiten (QNG-KN21)
  • Neubau Wohngebäude jeder Größe (QNG-WN21)
  • Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BN22)
  • Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BK22)
  • Neubau Unterrichtsgebäude (NWG-UN22)
  • Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (NWG-UK22)

In Ausnahmefällen bei Erfüllung bestimmter Anforderungen dürfen die Siegelvarianten KN21, WN21, BN22, BK22, UN22 und UK22 weiterhin angewandt werden. Näheres hierzu ist der Übergangsregelung zu entnehmen. 

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.3 Sind die Siegelvarianten für Wohngebäude nur auf Gebäude anwendbar, die ausschließlich Wohnnutzungen beinhalten?

Die Siegelvarianten für Wohngebäude sind grundsätzlich auf jegliche Wohngebäude anwendbar. Wohngebäude sind Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind nur dann Wohngebäude im Sinne dieser Anlage, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen.

Ab 1.1.23: Beinhaltet ein Wohngebäude auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, darf es im Rahmen der QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden.

Wohngebäude (QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23)

5.4 Für welche Gebäude- und Maßnahmenarten kann das Qualitätssiegel vergeben werden?

Das Qualitätssiegel kann nur für Anwendungsfälle vergeben werden, für die Siegelvarianten verfügbar sind. Die verfügbaren Siegelvarianten sind in der Anlage 1 zum „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt. Jede Siegelvariante darf nur auf Gebäude angewandt werden, die hinsichtlich ihrer Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart dem Anwendungsfall der Siegelvariante entsprechen.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.5 Gibt es eine Möglichkeit, für einen Erweiterungsbau zu einem Wohngebäude das Qualitätssiegel zu erhalten?

Ein QNG-Zertifikat wird für Gebäude und nicht für Gebäudeteile vergeben. Die Zertifizierung umfasst das gesamte Gebäude. Die Abstimmung der jeweiligen Zertifizierbarkeit des (Gesamt-)Gebäudes erfolgt mit den Zertifizierungsstellen für die verschiedenen Siegelvarianten des QNG.

Wohngebäude (QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23)

5.6 Wann fällt ein Gebäude in den Anwendungsbereich des QNG?

Grundsätzlich fällt ein Gebäude in den Anwendungsbereich einer QNG-Siegelvariante, wenn es einem Anwendungsfall der Anlage 1 des QNG-Handbuchs unterliegt und die Voraussetzung zur Zertifizierung mit einem für QNG registrierten Bewertungssystem  erfüllt. Antworten zu den Anforderungen der registrierten Bewertungssysteme können die jeweiligen Zertifizierungsstellen geben.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.7 Gehören Bäder nach der Anforderung 1.4 zu Barrierefreiheit des QNG zu den Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung?

Auch Bäder gehören zu den Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung. Details sind der Publikation „ready kompakt“ des BBSR zu entnehmen.

QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23 (über 5 WE), QNG-NW23

5.8 Im Anhangdokument 3.1.1 bzw. 3.2.1.1 (Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude bzw. Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude) ist vermerkt, dass Bauteile im Außenraum gemäß KG 500 dann zu berücksichtigen sind, wenn es „für den Betrieb erforderlich“ ist: Was bedeutet „Für den Betrieb erforderlich“?

Die Formulierung betrifft alle konstruktiven / technischen Bauteile, die auf dem / an dem Gebäude oder auf dem Grundstück für den energetischen Betrieb des Gebäudes benötigt werden. Die Regelung ist erforderlich, da diese Bauteile nicht zwingend immer der KG 300 oder 400 zugeordnet werden müssen.

Beispiel: Je nach Leistungsbeschreibung kann eine PV-Anlage auf dem Dach oder ein Wärmetauscher im Boden oder in einer Abwasserleitung der KG 500 zugeordnet werden. Sofern die dadurch erzeugte Energie in der Energiebedarfsberechnung Berücksichtigung findet, sind die dafür erforderlichen Bauteile mit in die LCA aufzunehmen. Auskunft zu Systemgrenze und Details erteilt die zuständige Zertifizierungsstelle.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.9 Gibt es eine Regelung des QNG zu Mischnutzungen?

Ja, seit dem 01.01.2023 gelten hinsichtlich von Mischnutzungen die Regelungen 7.1.3 und 7.1.4 des QNG-Handbuchs sowie 2.1.6 und 3.1.2 der Anlage 1 zum QNG-Handbuch. Mit diesen Regelungen kann das QNG bei Mischnutzungen grundsätzlich angewandt werden. Davon ausgenommen sind Mischnutzungen, 

  • bei denen einzelne Nutzungen des Gebäudes keiner LCA-Klasse gemäß Anlage 1 des QNG-Handbuchs zugeordnet werden können oder
  • die nach den Systemregeln der registrierten Bewertungssysteme keiner Nachhaltigkeitszertifizierung unterzogen werden können.

Zudem können gemäß 2.1.6 der Anlage 1 zum QNG-Handbuch Wohngebäude im Rahmen der QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden, wenn diese auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume beinhalten. 

Die Anwendbarkeit des QNG auf Mischnutzungen richtet sich damit maßgeblich nach den Systemregeln der registrierten Bewertungssysteme. Antworten zu Fragestellungen der Mischnutzung können die Zertifizierungsstellen geben.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)