FAQ – Lebenszyklusanalyse (LCA)

3.1 Gibt es ein Tool bzw. Softwarelösungen zur Berechnung von Ökobilanzen/LCA für Nichtwohngebäude und Wohngebäude?

Ja. Es werden diverse Produkte angeboten, mit denen sich Ökobilanzen nach QNG berechnen lassen. Aktuell wird in einem Projekt des BBSR in Zusammenarbeit mit der Gütegemeinschaft DIN 18599 die Qualitätssicherung für externe LCA-Software entwickelt. Eine Übersicht findet sich hier: 18599 Gütegemeinschaft (18599siegel.de).

Darüber hinaus können auch von den Zertifizierungsstellen anerkannte LCA-Tools genutzt werden.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

3.2 An wen kann ich meine Fragen zur Ökobilanzierung/LCA richten?

Ihre Fragen zu Ökobilanzierung bzw. Lebenszyklusanalyse können Sie an die KfW richten: infocenter(at)kfw.de.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

3.3 Wie wird der Anforderungswert aus den zutreffenden LCA-Klassen bei Mischnutzung ermittelt?

Der Anforderungswert bei Mischnutzungen wird anhand eines gebäudespezifischen flächengewichteten Mittelwertes aus den Kennwerten der zutreffenden LCA-Klassen abgeleitet.

Beispiel zur Ermittlung der Anforderungen für gebäudebezogener Anteil, ohne Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien:

  • LCA-Klasse 1 = 35,6 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]
  • LCA-Klasse 4 = 26,5 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]

Gewichtung:

  • LCA-Klasse 1 (40%) = 35,6*0,4 = 14,24 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]
  • LCA-Klasse 2 (60%) = 26,5*0,6 = 15,9 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]

Somit ist für dieses Beispiel der neu errechnet Anforderungswert für Niveau 1:
14,24+15,9 = 30,14 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]