FAQ – Siegelmeldung

10.1 Was ist eine Siegelmeldung?

Die Siegelmeldung bezeichnet die Meldung der Vergabe eines Qualitätssiegels durch die Zertifizierungsstellen an die Geschäftsstelle QNG, kommissarisch geführt durch die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Zweck dieser Meldung ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung des Qualitätssiegels sowie die Ermöglichung der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätssiegels durch den Siegelgeber. Die Zertifizierungsstelle erhält von der Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen als Ergebnis der Siegelmeldung eine Registrierungsbestätigung mit einer Registrierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller dürfen das Qualitätssiegel nicht ohne Angabe der Registrierungsnummer gebäudebezogen nutzen.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

10.2 Welche Daten werden im Zuge der Siegelmeldung übermittelt?

Zertifizierungsstellen müssen jedes erteilte Zertifikat mit einer eindeutigen Identifikationsnummer (Zertifikats-ID) kennzeichnen, die von den Zertifizierungsstellen nur einmalig vergeben werden darf. Mit der Siegelmeldung übermittelt die Zertifizierungsstelle diese Zertifikats-ID gemeinsam mit Grunddaten der Zertifizierung und des zertifizierten Gebäudes an die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die übermittelten Daten sind in der Anlage 4 „SIEGELMELDUNG“ des „Handbuchs des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt. Für die Siegelmeldung wird den Zertifizierungsstellen ein elektronisches Formular bereitgestellt.

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