Hintergründe zur Übergangslösung der Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ im QNG

Mit der Einführung der KFN-Neubauförderung zum 01.03.2023 wurde für die Ökobilanzierung im QNG die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ veröffentlicht und verpflichtend für die Nachweisführung im QNG vorgegeben. Die KFN-Neubauförderung sieht sowohl eine Grundförderstufe ohne QNG-Zertifizierung als auch eine Förderstufe mit QNG-Zertifizierung vor. Für beide Förderstufen beinhaltet die Nachweisführung eine Ökobilanzierung über den Lebenszyklus des zu fördernden Neubaus, auf der einheitlichen Basis der QNG-Regeln. Da bei der Grundförderstufe ohne Zertifizierung keine Prüfung der Berechnungsergebnisse durch unabhängige Dritte erfolgt, hat das BMWSB als Fördermittelgeber die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ für die Ökobilanzierung beim QNG eingeführt und gewährleistet damit die notwendige Qualitätssicherung auch in der Grundförderstufe.

Die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ enthält Materialdatensätze aus der ÖKOBAUDAT gemäß der Norm DIN EN 15804+A1, welche um Daten zum Lebensende der Materialien (sogenannte Module C3, C4 und D) vervollständigt wurden. Diese Ergänzung ist erforderlich, weil die Datensätze der ÖKOBAUDAT nach DIN EN 15804+A1 diese Angaben nur zum Teil enthalten, sie für die Ökobilanzierung gemäß den Förderregeln jedoch einzubeziehen sind.

Eine individuelle Ergänzung von Daten zum Lebensende zu den Datensätzen der ÖKOBAUDAT durch die Anwender, wie sie bis zum 01.03.2023 bei der Berechnung von Ökobilanzen beim QNG verlangt wurde, barg aufgrund des erforderlichen individuellen Mappings Fehlerquellen. Bisher konnten mögliche Fehler durch die Prüfung seitens der QNG-Zertifizierungsstellen erkannt und korrigiert werden, durch die Vereinfachung in der KFN-Grundförderstufe entfällt jedoch die Überprüfung durch unabhängige Dritte und somit die Korrektur der Fehlerquelle. Die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ unterstützt Anwendende dabei, die Qualität der Ökobilanzierungen zu sichern und stellt die Nachweisführung mit Antragstellung bei der KfW auf Basis einheitlicher Materialdaten sicher.

Mittelfristig wird sich die skizzierte Herausforderung aufgrund fehlender Angaben zum Lebensende in den Materialdatensätzen der ÖKOBAUDAT durch die Umstellung der ÖKOBAUDAT auf die Datensätze der aktuellen Norm DIN EN 15804+A2 lösen. Umweltprodukt-Deklarationen (EPDs) nach DIN EN 15804+A2, welche die produktbezogenen Datensätze der ÖKOBAUDAT liefern, enthalten, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, immer auch Angaben zum Lebensende des deklarierten Produktes bzw. der deklarierten Produktgruppe. Der Umstellungsprozess wurde bereits begonnen und mit seinem Abschluss wird auch das QNG von der Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ auf die ÖKOBAUDAT nach DIN EN 15804+A2 umgestellt. Hierzu werden im Bereich des QNG auch die erforderlichen Anforderungswerte mit der aktualisierten ÖKOBAUDAT als Bezugsdatenbank neu gerechnet. Mit Abschluss dieser Umstellung wird es wieder möglich sein, produktspezifische EPDs nach DIN EN 15804+A2 von Herstellern und Verbänden für die Nachweisführung heranzuziehen.