Bundesförderung für effiziente Gebäude -Klimafreundlicher Neubau (KFN)

BEG Neubauförderung

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet.  Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.  Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Die Förderkonditionen des KFN sowie Fragen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren können differenziert nach Vorhaben und Antragstellenden unter 

abgerufen werden.

Zum Programm: 

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Hausbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
  • Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können ab 01. März 2023 die Anträge für eine Förderung gestellt werden. 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind u.a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der "grauen Emissionen", der Treibhausgas-Emissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschl. Lieferkette zurückgeführt werden können.