FAQ

1. QNG – Grundsätzliche Fragen

1.1. Was ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“?

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Das Qualitätssiegel ist mit allen seinen Anforderungen in den öffentlich zugänglichen Gewährleistungsmarkensatzungen und den zugehörigen Siegeldokumenten dokumentiert. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

Mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnete Gebäude tragen in besonderer Weise zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus „PLUS“ oder „PREMIUM“ vergeben. Die Anforderungsniveaus machen die Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen (QNG-PLUS) und deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen (QNG-PREMIUM) an nachhaltigkeitsrelevanten Merkmalen und Eigenschaften auf einen Blick erkennbar.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

1.2 Was sind die Voraussetzungen für die Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“?

Die Voraussetzungen für die Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ sind im „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt. Es ist u.a. die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse nachzuweisen.

Das Qualitätssiegel baut auf existierenden Bewertungssystemen für nachhaltiges Bauen auf. Um die allgemeinen Anforderungen an den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu erfüllen, müssen das Gebäude sowie die Prozesse seiner Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme durch ein vom Siegelgeber registriertes Bewertungssystem zertifiziert sein.

Darüber hinaus müssen das Gebäude sowie die Prozesse seiner Planung, Errichtung und Übergabe/Inbetriebnahme die in der Anlage 3 des „Handbuchs des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ definierten besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse erfüllen.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

1.3 Was sind die konkreten Schritte, wenn ich ein Wohngebäude nach QNG-Standard bauen möchte?

Zuerst wählen Sie eine Zertifizierungsstelle aus, die nach einem für die passende Siegelvariante registrierten Bewertungssystem arbeitet. Eine Aufführung der registrierten Bewertungssysteme für den Wohnungsbau ist auf diesem Infoportal einsehbar. 

Die Zertifizierungsstellen führen in der Regel Listen mit Nachhaltigkeitsberatenden, die bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens unterstützen können. Es ist ratsam, Nachhaltigkeitsberatende frühzeitig zu beauftragen, so dass diese die Planung des Gebäudes begleiten und das Erreichen des QNG sicherstellen können. Entweder Nachhaltigkeitsberatende oder Bauherr/Bauherrin melden dann bei der Zertifizierungsstelle die Baumaßnahme zur Zertifizierung an. 

Nach Abschluss des Projektes stellen Nachhaltigkeitsberatende die Nachweisunterlagen für die Zertifizierungsstelle zusammen und reichen diese dort ein. Die Zertifizierungsstelle bewertet im Rahmen einer Konformitätsprüfung, ob die Anforderungen des Bewertungssystems und des QNG erfüllt sind. Nach erfolgreicher Prüfung vergeben die Zertifizierungsstellen das QNG-Gütesiegel.

Wohngebäude (QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23)

1.4 Wie werden die Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM in der Außendarstellung differenziert?

Zur Kennzeichnung einer Zertifizierung nach den unterschiedlichen Anforderungsniveaus dienen die Gewährleistungsmarken „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ und „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Beide Gewährleistungsmarken verfügen über ein eigenes Logo aus der Logofamilie des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

1.5 Können Produkte nach QNG zertifiziert werden?

Das QNG kann ausschließlich für Gebäude vergeben werden, Produkte können nicht nach QNG zertifiziert werden.

1.6 Wie steht es um die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und QNG?

QNG-Regelungen zum Denkmalschutz im Nichtwohnungsbau werden aktuell nicht erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass die für eine Komplettmodernisierung erforderliche Eingriffstiefe in die Bausubstanz nur in Ausnahmefällen mit Denkmalschutzauflagen kollidieren wird.

Nichtwohngebäude (NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-NW23)

1.7 Wo liegt der Unterschied zwischen einer Vollsanierung und einem Neubau?

Eine Komplettmodernisierung beinhaltet den weitgehenden Erhalt und die Weiternutzung der Rohbausubstanz eines bestehenden Gebäudes. Ein sogenannter Ersatzneubau ist als Neubau zu betrachten.

NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23,

2. FAQ – Anforderungen QNG

2.1 Welche Anforderungen stellt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ an Bauprodukte?

Betrachtungs- und Bewertungsgegenstand des Nachhaltigen Bauens sind Gebäude und bauliche Anlagen. Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ stellt konkrete Anforderungen an Gebäude, aus denen sich Anforderungen an Produkteigenschaften und Produktinformationen ergeben können. Eine Dokumentation aller Anforderungen des Qualitätssiegels an Gebäude sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse ist auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

2.2 Sind die aufwändigen Anforderungen des QNG überhaupt für Privatpersonen bzw. kleine Wohngebäude zu erfüllen?

Mit den registrierten Bewertungssysteme für den Wohnungsbau stehen Bewertungssysteme zur Verfügung, die es ermöglichen, dass das QNG mit angemessenem Aufwand bei kleinen wie auch bei großen Baumaßnahmen erreicht werden kann. Die Zertifizierungsstellen der registrierten Bewertungssysteme werden auch für Privatpersonen tätig. Sie bieten erste Informationen zu deren Nachhaltigkeitsbewertungssystemen und können Bauherrinnen und Bauherren bei der Findung von geeigneten Nachhaltigkeitsberatenden unterstützen. Diese Beratenden unterstützen Bauherrinnen und Bauherren auf dem Weg zum QNG.

QNG-KN21, QNG-WG23

2.3 Gilt die Anforderung 4 „Barrierefreiheit“ der Anlage 3 zum QNG-Handbuch  auch für kleine Wohnhäuser bzw. Einfamilienhäuser?

Die Anforderung 4 zur Barrierefreiheit von Wohngebäuden (ANF4-WG1) bezieht sich nur auf neuerrichtete Wohngebäude (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten.

QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23

2.4 Muss die schwellenlose Erreichbarkeit auch für die Tiefgarage erfüllt werden?

Tiefgaragen sind in den Anforderungen zur Barrierefreiheit im QNG nicht benannt, daher müssen sie nicht berücksichtigt werden.

QNG-WN21, QNG-WG23

2.5 Muss der Balkon auch schwellenlos ausgeführt sein?

Nein, da dies aktuell nicht unter die QNG-Anforderungen fällt.

QNG-WN21, QNG-WG23

2.6 Müssen die 10% Barrierefreiheit der Arbeitsstätten pro Nutzung oder pro Gebäude nachgewiesen werden?

Zehn Prozent der barrierefreien Arbeitsstätte gilt für die jeweilige gewerbliche Nutzung bzw. Arbeitsstätte (z.B. Anforderungen Gastro, Büro, Fitness innerhalb eines Gebäudes). Somit kann sich der prozentuale Anteil auf das Gebäude bezogen auf mehr als 10 % erhöhen.

QNG-WN21, QNG-WG23

2.7 Wie ist bei einem Wohngebäude mit Gewerbeflächen mit der Barrierefreiheit umzugehen? Bestehen Anforderungen an diese?

Es gelten in diesem Fall keine ready-Anforderungen für den Gewerbeteil, solang das ganze Gebäude als Wohngebäude beantragt wird.

QNG-WN21, QNG-WG23

2.8 Bildungsbau: Wie sind hier die 10 % der barrierefreien Arbeitsstätten zu verstehen? Beziehen sich diese auf die Klassenräume bzw. auf die Lehrerzimmer?

Bildungsbau ist als ein Bereich zu betrachten, weshalb nach QNG auf 10 % der Fläche die Barrierefreiheit gewährleistet sein muss. Über die Anforderungen des QNG hinaus sind geltende Vorschriften zur Barrierefreiheit allgemein und im Bildungsbau zu beachten.

QNG-UN22, QNG-NW23

2.9 Laut Anhangdokument 3.1.3 (Schadstoffvermeidung in Baumaterialien) sollen als nach AMEV 2017 „zukunftssicher bis 2030“ eingestufte Kältemittel verwendet werden. Bezüglich des Kältemittels R454B/R32 wird auf eine „eventuelle“ Zukunftssicherheit hingewiesen. Was heißt das konkret?

Bei Einsatz von nicht natürlichen Kältemitteln (z. B. in Wärmepumpen) sind die dadurch verursachten Treibhausgasemissionen in der Ökobilanz-Berechnung des geplanten bzw. fertiggestellten Gebäudes mit zu berücksichtigen. Dabei ist die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG in Anhang 3.3 zur Anlage 3 zum QNG-Handbuch zu beachten (QNG_GMS_Anhang_33_Sonderberechnungsvorschrift_F-Gase_221014.pdf )

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

2.10 Beziehen sich die unter Anforderung 6 „Gründach“ der Anlage 3 zum QNG-Handbuch geforderten Anteile auf die Gesamtdachfläche gemäß Bruttodachfläche Außenkante Fassade oder Innenkante Attika? Können hier Technikaufbauten/PV-Anlagen abgezogen werden?

Die von der Anforderung 6 „Gründach“ (ANF6-1) geforderten Flächen für die Dachbegrünung werden bis Außenkante Attika berechnet. Technikaufbauten werden nicht in Abzug gebracht, sondern fließen in das Gründachflächenpotenzial mit ein. PV und Gründach stehen aufgrund bestehender technischer Lösungen nicht in Konkurrenz, weshalb PV-Anlagen nicht aus der Fläche herausgerechnet werden dürfen.

Nichtwohngebäude (NWG-BN22, NWG-UN22, QNG-NW23)

2.11 Bezieht sich die Anforderung 13.1 an Kältemittel des Anhangdokuments 3.1.3 (Schadstoffvermeidung in Baumaterialien) nur auf Raumlufttechnik oder auch auf Wärmepumpen, die nur zum Heizen genutzt werden?

Die Anforderungen des Anhangdokumentes 3.1.3 zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gelten für alle im Gebäude neu eingebauten Materialien und Produkte, inklusive Wärmepumpen.
Hinsichtlich der Anforderungen an Kältemittel ist außerdem auch das Anhangdokument 3.3 „Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG“ zu beachten
(QNG_GMS_Anhang_33_Sonderberechnungsvorschrift_F-Gase_221014.pdf )

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2.12 In Anlage 3 werden unter 2.2 Nachhaltige Materialgewinnung für Nichtwohngebäude mindestens 30% bzw. 50% erheblicher Recylinganteil der Masse des im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, der verwendeten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) gefordert. Bezieht sich die betrachtete Gesamtmasse auf die Gesamtsumme der drei Fraktionen oder muss die Gesamtmasse der Einzelfraktionen Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate jeweils den erheblichen Recyclinganteil erreichen?

Gemeint sind die jeweiligen Gesamtmassen der zwei Fraktionen Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate und Beton. Wird eine dieser genannten Fraktionen eingesetzt, ist von der Gesamtmasse dieser Fraktion jeweils der geforderte Recylinganteil nachzuweisen. Wenn alle zwei Fraktionen zur Anwendung kommen, müssen zwei getrennte Nachweise geführt werden. Eine Verrechnung zwischen z.B. Beton und Erdbaustoffen darf nicht stattfinden. Wird keine der zwei Fraktionen eingesetzt, bleibt die Regel unberücksichtigt.

Nichtwohngebäude (NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-NW23)

3. FAQ – Lebenszyklusanalyse (LCA)

3.1 Gibt es ein Tool bzw. Softwarelösungen zur Berechnung von Ökobilanzen/LCA für Nichtwohngebäude und Wohngebäude?

Ja. Es gibt am Markt zahlreiche Tools bzw. Softwarelösungen mit der Funktion der Bilanzierung des Primärenergiebedarfs, nicht erneuerbar und der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus.

Für das QNG kann die Nachweisführung mit Berechnungswerkzeugen geführt werden, welche die QNG-Bilanzierungsregeln berücksichtigen, eine transparente und prüffähige Dokumentation ermöglichen und von der jeweiligen beauftragten QNG-Zertifizierungsstelle zugelassen sind (vgl. hierzu auch den Abschnitt „Berechnungswerkzeuge“ der Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude).

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3.2 An wen kann ich meine Fragen zur Ökobilanzierung/LCA richten?

Ihre Fragen zu Ökobilanzierung bzw. Lebenszyklusanalyse können Sie an die KfW richten: infocenter(at)kfw.de.

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3.3 Wie wird der Anforderungswert aus den zutreffenden LCA-Klassen bei Mischnutzung ermittelt?

Der Anforderungswert bei Mischnutzungen wird anhand eines gebäudespezifischen flächengewichteten Mittelwertes aus den Kennwerten der zutreffenden LCA-Klassen abgeleitet.

Beispiel zur Ermittlung der Anforderungen für gebäudebezogener Anteil, ohne Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien:

  • LCA-Klasse 1 = 35,6 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]
  • LCA-Klasse 4 = 26,5 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]

Gewichtung:

  • LCA-Klasse 1 (40%) = 35,6*0,4 = 14,24 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]
  • LCA-Klasse 2 (60%) = 26,5*0,6 = 15,9 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]

Somit ist für dieses Beispiel der neu errechnet Anforderungswert für Niveau 1:
14,24+15,9 = 30,14 [kWhPEne/m²NRF (R) *a]

4. FAQ – Ablauf der Zertifizierung

4.1 Wann kann eine Zertifizierung vorgenommen werden?

Grundsätzlich ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms mit Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen. Eine frühere Zertifizierung kann nur im Wege eines temporären QNG-Planungszertifikats erfolgen.

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4.2 Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM?

Die Gültigkeit des Siegels bezieht sich auf den Zeitpunkt der Zertifizierungsentscheidung. Die Konformitätsaussage endet bei Eintreten von wesentlichen baulichen Veränderungen am Gebäude, welche die in die Zertifizierung einbezogenen Qualitäten nicht nur unwesentlich nachteilig verändern.

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4.3 Was ist ein QNG-Planungszertifikat?

Eine Zertifizierung der Planung als QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat ermöglicht Antragstellern den Nachweis geplanter Qualitäten vor Fertigstellung des Gebäudes. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung der Planung als QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung oder bei Baumaßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der Fertigstellung der Ausführungsplanung. Ein QNG-PLUS-Planungszertifikat oder QNG-PREMIUM-Planungszertifikat hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Die Konformitätsaussage endet

  • bei Eintreten von Abweichungen vom Baumuster, welche die in die Zertifizierung einbezogenen Qualitäten nicht nur unwesentlich nachteilig verändern, oder
  • bei Erlöschen der Baugenehmigung
  • jedoch spätestens 5 Jahre nach dem Tag der Zertifizierungsentscheidung.

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4.4 Welche Mehrkosten entstehen für die Ausstellung des QNG?

Pauschale Aussagen können hierzu nicht getroffen werden. Für das Erreichen des QNG sind regelmäßig zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierbei ist zwischen zusätzlich erforderlichen (1) Planungs- und Beratungsleistungen, (2) Dokumentations- und Nachweisleistungen, den (3) Zertifizierungsleistungen und den (4) Bauleistungen zu unterscheiden. Die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen zielen auf eine Optimierung der Planung, mit der dann das Erreichen des Anforderungsniveaus QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM sichergestellt werden kann. Die Dokumentations- und Nachweisleistungen dienen der Erstellung der Prüfunterlagen für die Zertifizierungsstelle, z.B. durch Nachhaltigkeitsberatende. Die Zertifizierungsstellen üben u.a. Leistungen der Konformitätsprüfung und zur Vergabe des Siegels aus. 

Nahezu immer wirken sich diese Leistungen auf die Baukosten, die Baunebenkosten und die Nutzungskosten aus. Eine Bewertung der Kostenwirkungen sollte nur im Wege einer Lebenszykluskostenrechnung und unter Berücksichtigung der Mehrwerte einer QNG-Zertifizierung erfolgen. Vor allem die Kosten zur Realisierung gesteigerter baulicher Qualitäten schaffen Mehrwerte, z.B. durch die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien zur Ermöglichung einer hohen Innenraumluftqualität.

In der Regel entfällt der wesentliche Anteil an Aufwand und Kosten einer Nachhaltigkeitszertifizierung auf die zusätzlich erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen, mit denen höherwertige bauliche Qualitäten geschaffen werden sollen.

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4.5 Inwieweit dürfen Bauherren schon während der Bauphase das QNG Siegel benutzen? Reicht es schon aus, wenn die Planungsphase abgeschlossen ist?

Die Gewährleistungsmarken "QNG-PLUS" und "QNG-PREMIUM" dürfen erst nach Abschluss eines Nutzungslizenzvertrages verwendet werden, der zwischen dem Antragsteller und der Zertifizierungsstelle vereinbart wird. Der Nutzungslizenzvertrag kann sich dabei entweder auf zertifizierte Gebäude oder zertifizierte Baumuster beziehen.

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5. FAQ – Gebäudetypen/Siegelvarianten

5.1 Was sind Siegelvarianten?

Das Qualitätssiegel definiert mit Varianten des Qualitätssiegels (Siegelvarianten) nutzungs- und maßnahmenspezifische Anforderungen. In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z.B. Neubaumaßnahme) werden spezifische Varianten des Qualitätssiegels vergeben. Die Siegelvarianten werden sukzessive erarbeitet und veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.2 Für welche Gebäudetypen ist derzeit ein QNG-Siegel verfügbar?

In Abhängigkeit vom konkreten Anwendungsfall aus Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart (z.B. Neubaumaßnahme) werden spezifische Varianten des Qualitätssiegels vergeben. Bisher existieren die folgenden Siegelvarianten, weitere werden mit der Zeit entwickelt:

Seit 01.01.2023:

  • Wohngebäude (QNG-WG23), ersetzt KN21 und WN21
  • Nichtwohngebäude (QNG-NWG23), ersetzt BN22, BK22, UN22 und UK22

Das QNG für Nichtwohngebäude darf nur auf Gebäude angewandt werden, die einer sogenannten "LCA-Klasse" entsprechend Anlage 1 des QNG-Handbuches zugeordnet werden können. Mit einer "LCA-Klasse" werden spezifische Anforderungswerte an die jeweiligen Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes vorgegeben.

Im Zuge eines Updates des QNG am 1.1.2023 wurden die bisherigen Siegelvarianten durch eine Variante für den Neubau und die Komplettmodernisieriung von Wohngebäuden (WG23) und eine Variante für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden (NW23) ersetzt.


Bis 31.12.2022 gab es die folgenden Siegelvarianten:

  • Neubau Wohngebäude mit bis zu 5 Wohnungseinheiten (QNG-KN21)
  • Neubau Wohngebäude jeder Größe (QNG-WN21)
  • Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BN22)
  • Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BK22)
  • Neubau Unterrichtsgebäude (NWG-UN22)
  • Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (NWG-UK22)

In Ausnahmefällen bei Erfüllung bestimmter Anforderungen dürfen die Siegelvarianten KN21, WN21, BN22, BK22, UN22 und UK22 weiterhin angewandt werden. Näheres hierzu ist der Übergangsregelung zu entnehmen. 

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.3 Sind die Siegelvarianten für Wohngebäude nur auf Gebäude anwendbar, die ausschließlich Wohnnutzungen beinhalten?

Die Siegelvarianten für Wohngebäude sind grundsätzlich auf jegliche Wohngebäude anwendbar. Wohngebäude sind Gebäude nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Hierzu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind nur dann Wohngebäude im Sinne dieser Anlage, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen.

Ab 1.1.23: Beinhaltet ein Wohngebäude auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, darf es im Rahmen der QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden.

Wohngebäude (QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23)

5.4 Für welche Gebäude- und Maßnahmenarten kann das Qualitätssiegel vergeben werden?

Das Qualitätssiegel kann nur für Anwendungsfälle vergeben werden, für die Siegelvarianten verfügbar sind. Die verfügbaren Siegelvarianten sind in der Anlage 1 zum „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt. Jede Siegelvariante darf nur auf Gebäude angewandt werden, die hinsichtlich ihrer Gebäude- und Nutzungsart sowie Maßnahmenart dem Anwendungsfall der Siegelvariante entsprechen.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.5 Gibt es eine Möglichkeit, für einen Erweiterungsbau zu einem Wohngebäude das Qualitätssiegel zu erhalten?

Ein QNG-Zertifikat wird für Gebäude und nicht für Gebäudeteile vergeben. Die Zertifizierung umfasst das gesamte Gebäude. Die Abstimmung der jeweiligen Zertifizierbarkeit des (Gesamt-)Gebäudes erfolgt mit den Zertifizierungsstellen für die verschiedenen Siegelvarianten des QNG.

Wohngebäude (QNG-KN21, QNG-WN21, QNG-WG23)

5.6 Wann fällt ein Gebäude in den Anwendungsbereich des QNG?

Grundsätzlich fällt ein Gebäude in den Anwendungsbereich einer QNG-Siegelvariante, wenn es einem Anwendungsfall der Anlage 1 des QNG-Handbuchs unterliegt und die Voraussetzung zur Zertifizierung mit einem für QNG registrierten Bewertungssystem  erfüllt. Antworten zu den Anforderungen der registrierten Bewertungssysteme können die jeweiligen Zertifizierungsstellen geben.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.7 Gehören Bäder nach der Anforderung 1.4 zu Barrierefreiheit des QNG zu den Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung?

Auch Bäder gehören zu den Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung. Details sind der Publikation „ready kompakt“ des BBSR zu entnehmen.

QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23 (über 5 WE), QNG-NW23

5.8 Im Anhangdokument 3.1.1 bzw. 3.2.1.1 (Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude bzw. Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude) ist vermerkt, dass Bauteile im Außenraum gemäß KG 500 dann zu berücksichtigen sind, wenn es „für den Betrieb erforderlich“ ist: Was bedeutet „Für den Betrieb erforderlich“?

Die Formulierung betrifft alle konstruktiven / technischen Bauteile, die auf dem / an dem Gebäude oder auf dem Grundstück für den energetischen Betrieb des Gebäudes benötigt werden. Die Regelung ist erforderlich, da diese Bauteile nicht zwingend immer der KG 300 oder 400 zugeordnet werden müssen.

Beispiel: Je nach Leistungsbeschreibung kann eine PV-Anlage auf dem Dach oder ein Wärmetauscher im Boden oder in einer Abwasserleitung der KG 500 zugeordnet werden. Sofern die dadurch erzeugte Energie in der Energiebedarfsberechnung Berücksichtigung findet, sind die dafür erforderlichen Bauteile mit in die LCA aufzunehmen. Auskunft zu Systemgrenze und Details erteilt die zuständige Zertifizierungsstelle.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

5.9 Gibt es eine Regelung des QNG zu Mischnutzungen?

Ja, seit dem 01.01.2023 gelten hinsichtlich von Mischnutzungen die Regelungen 7.1.3 und 7.1.4 des QNG-Handbuchs sowie 2.1.6 und 3.1.2 der Anlage 1 zum QNG-Handbuch. Mit diesen Regelungen kann das QNG bei Mischnutzungen grundsätzlich angewandt werden. Davon ausgenommen sind Mischnutzungen, 

  • bei denen einzelne Nutzungen des Gebäudes keiner LCA-Klasse gemäß Anlage 1 des QNG-Handbuchs zugeordnet werden können oder
  • die nach den Systemregeln der registrierten Bewertungssysteme keiner Nachhaltigkeitszertifizierung unterzogen werden können.

Zudem können gemäß 2.1.6 der Anlage 1 zum QNG-Handbuch Wohngebäude im Rahmen der QNG-Anwendung auch als Nichtwohngebäude behandelt werden, wenn diese auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räume beinhalten. 

Die Anwendbarkeit des QNG auf Mischnutzungen richtet sich damit maßgeblich nach den Systemregeln der registrierten Bewertungssysteme. Antworten zu Fragestellungen der Mischnutzung können die Zertifizierungsstellen geben.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

6. FAQ – Bewertungssysteme

6.1 Welche Nachhaltigkeitsbewertungssysteme können Grundlage der Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ sein?

Nachhaltigkeitsbewertungssysteme müssen die Voraussetzungen für die Registrierung von Bewertungssystemen als Grundlage für die Nachweisführung zur Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen. Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungssystemen können bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) einen Antrag auf Registrierung der von ihnen entwickelten Bewertungssysteme für bestimmte Anwendungsfälle (Siegelvarianten) stellen. Nur bei Erfüllung aller Anforderungen und Voraussetzungen des QNG kann ein Bewertungssystem für bestimmte Anwendungsfälle (Siegelvarianten) registriert werden.

Eine Dokumentation aller Voraussetzungen des Qualitätssiegels an Bewertungssysteme ist auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

6.2 Können Nachhaltigkeitsbewertungssysteme Grundlage der Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ sein, die im Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ förderfähig gewesen sind?

Im Rahmen der Einführungsphase des Qualitätssiegels gelten Übergangsregelungen, welche die Durchführung einer angemessenen Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen zur Nutzung der Gewährleistungsmarke bereits vor satzungsgemäßer Registrierung von Bewertungssystemen und Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sicherstellen. Die Einführungsphase endet am 31.05.2024. Die Übergangsregelungen für anerkannte Prüfungsstellen für Bewertungssysteme für das nachhaltige Bauen und für anerkannte Bewertungssysteme für Wohn- und Nichtwohngebäude sind dem „Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ zu entnehmen. Alle Nachhaltigkeitsbewertungssysteme, die Grundlage der Vergabe des Qualitätssiegels sein können, werden von der Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR auf dem Internet-portal www.qng.info in einer öffentlich zugänglichen Liste registrierter Bewertungssysteme aufgeführt.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

6.3 Ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Grundlage des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ und damit Fördervoraussetzung oder können auch andere Nachhaltigkeitsbewertungssysteme Anwendung finden?

Grundsätzlich können alle Nachhaltigkeitsbewertungssysteme Grundlage der Vergabe des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ sein, welche die Voraussetzungen an Bewertungssysteme des Qualitätssiegels erfüllen und für die der Systemanbieter nach Antragstellung einen Bescheid über die Registrierung des Systems von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erhalten hat. Eine Dokumentation aller Voraussetzungen des Qualitätssiegels an Bewertungssysteme ist auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

Alle Siegelvarianten (QNG-KN21, QNG-WN21, NWG-BN22, NWG-BK22, NWG-UN22, NWG-UK22, QNG-WG23, QNG-NW23)

7. FAQ – Förderung

7.1 Die Zertifizierung wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme vergeben. Wie können Bauherrinnen und Bauherren mit dem Risiko umgehen, dass sie die Zertifizierung und damit die Förderung doch nicht erhalten?

Zu jedem Bauvorhaben sollten möglichst früh Nachhaltigkeitsberatende hinzugezogen werden. Diese sollten bereits zur Antragstellung mithilfe eines „Pre-Check“ bestätigen, dass das QNG-Zertifikat voraussichtlich erreicht werden kann. Zum „Pre-Check“ gehören eine Zwischenbewertung des Planungsstandes und der Projektziele entsprechend den Anforderungen des QNG. Soweit infolge einer noch unzureichenden Planungstiefe einzelne Kriterien oder Anforderungen noch nicht bewertet werden können, sind von Nachhaltigkeitsberatenden in Abstimmung mit den fachlich Beteiligten und den Antragstellenden Abschätzungen und Annahmen zu treffen und deren Plausibilität darzustellen. Das Erreichen eines QNG-Anforderungsniveaus nach Abschluss der Baumaßnahme kann gesichert angenommen werden, wenn der „Pre-Check“ das voraussichtliche Erreichen darstellt und anschließend alle an Planung und Bau Beteiligten auf das Erreichen der darin formulierten Einzelziele hinarbeiten.

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8. Zertifizierungsstellen

8.1 Wer vergibt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“?

Zertifizierungsstellen sind als Prüf- und Vergabestellen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ zuständig für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung. Sie werden von den Bauherrinnen und Bauherren beauftragt. Grundsätzlich dürfen nur Zertifizierungsstellen im Bereich der Vergabe des Qualitätssiegels tätig werden, die eine Akkreditierung im Sinne der VO (EG) 765/2008 gemäß ISO/IEC 17065 nachweisen und aufrechterhalten. Zertifizierungsstellen können bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung stellen. Die Geschäftsstelle QNG, kommissarisch geführt durch die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), führt eine öffentlich zugängliche Liste auf www.qng.info der akkreditierten Zertifizierungsstellen.

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9. Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten

9.1 Gibt es analog zum Energieeffizienz-Experten Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden?

Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden.

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9.2 Wird von Seiten der Bundesregierung eine Liste mit Nachhaltigkeitsberatenden veröffentlicht, die den Bauherren bzgl. Nachhaltigkeitsberatung zur Seite stehen können?

Nein, da es seitens des Bundes keine konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberatenden gibt. Entsprechende Nachhaltigkeitsberatende können bei den Anbietern registrierter Bewertungssysteme nachgefragt werden.

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9.3 Wo finde ich Nachhaltigkeitsberatende?

Nachhaltigkeitsberatende sind in Regel Spezialistinnen und Spezialisten für eines der den Siegelvarianten zugrundeliegenden Bewertungssysteme (z.B. BNB, BNK, DGNB, NaWoh). In einigen Fällen führen die Zertifizierungsstellen Listen solcher Beratenden auf ihren Internetseiten.

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9.4 Wo kann ich mich zum Nachhaltigkeitsberatenden ausbilden lassen?

Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der KFN und BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden und die Ausbildung erfolgt in den meisten Fällen für das spezifische Bewertungssystem.

So gibt es etwa (Stand Februar 2023) für die Ausbildung zu BNB-Koordinatoren oder BNB-Sachverständigen Angebote vonseiten des STI, von verschiedenen Architektenkammern und vonseiten des Bundes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung. DGNB-Auditorinnen und Auditoren werden von der DGNB ausgebildet, BNK-Auditorinnen und Auditoren vom BiRN.

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9.5 Für das QNG werden ausreichend qualifizierte Nachhaltigkeitsberatende (auch geographisch verteilt) benötigt. Ist hier mit Engpässen zu rechnen?

Derzeit besuchen viele Energie- und Nachhaltigkeitsexperten eine Fortbildung zu den registrierten Bewertungssystemen und zum QNG.  Das Angebot an Nachhaltigkeitsberatenden steigt mit zunehmender Tendenz derzeit stark an. Bei regionalen Engpässen empfiehlt es sich, Vorhaben mit Nachhaltigkeitsberatenden anderer Regionen umzusetzen, die zusammen mit einer Energieberatung aus der Region des Vorhabens die QNG Zertifizierung umsetzen.

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10. FAQ – Siegelmeldung

10.1 Was ist eine Siegelmeldung?

Die Siegelmeldung bezeichnet die Meldung der Vergabe eines Qualitätssiegels durch die Zertifizierungsstellen an die Geschäftsstelle QNG, kommissarisch geführt durch die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Zweck dieser Meldung ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung des Qualitätssiegels sowie die Ermöglichung der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätssiegels durch den Siegelgeber. Die Zertifizierungsstelle erhält von der Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen als Ergebnis der Siegelmeldung eine Registrierungsbestätigung mit einer Registrierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller dürfen das Qualitätssiegel nicht ohne Angabe der Registrierungsnummer gebäudebezogen nutzen.

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10.2 Welche Daten werden im Zuge der Siegelmeldung übermittelt?

Zertifizierungsstellen müssen jedes erteilte Zertifikat mit einer eindeutigen Identifikationsnummer (Zertifikats-ID) kennzeichnen, die von den Zertifizierungsstellen nur einmalig vergeben werden darf. Mit der Siegelmeldung übermittelt die Zertifizierungsstelle diese Zertifikats-ID gemeinsam mit Grunddaten der Zertifizierung und des zertifizierten Gebäudes an die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die übermittelten Daten sind in der Anlage 4 „SIEGELMELDUNG“ des „Handbuchs des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ aufgeführt. Für die Siegelmeldung wird den Zertifizierungsstellen ein elektronisches Formular bereitgestellt.

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11. FAQ – Entwicklung des QNG

11.1 Welche Varianten des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ soll es wann geben?

Zum Start des Qualitätssiegels im Juli 2021 wurden die Siegelvarianten für den Neubau von Wohngebäuden angeboten. Seitdem sind Siegelvarianten für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden und Unterrichtsgebäuden, sowie jeweils für deren Komplettmodernisierung hinzugekommen. Seit dem 1.1.2023 ersetzen jeweils eine übergreifende Siegelvariante für Wohngebäude und eine für Nichtwohngebäude die bisherigen Siegelvarianten.

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11.2 Wie wird das Qualitätssiegel weiterentwickelt?

Das Qualitätssiegel wird auf der Grundlage von Forschungsvorhaben des Innovationsprogramms Zukunft Bau weiterentwickelt. Vertreterinnen und Vertreter von Industrie, Verbänden, Verwaltung, Politik und Wissenschaft werden zukünftig über den Runden Tisch Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums in die Weiterentwicklung einbezogen.

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11.3 Werden Weiterentwicklungen des Qualitätssiegels angekündigt?

Die Weiterentwicklungen des Qualitätssiegels werden online auf dem Internetportal www.qng.info veröffentlicht.

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12. FAQ – Sonstiges

12.1 Gibt es Fertighaushersteller, die QNG-zertifizierte Neubauhäuser anbieten?

Ja. Einige Fertighaushersteller haben Baureihen zertifizieren lassen. 

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