Übergangsregelung für das QNG-Update 2023

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In Vorbereitung auf das am 01.03.2023 startende Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum 30.12.2022 eine Fortentwicklung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) veröffentlicht, die bereits am 01.01.2023 in Kraft gesetzt wurde (QNG-Update 2023).

Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen des QNG-Update 2023 sind nachfolgend stichpunktartig aufgeführt:

  • Ausweitung des QNG-Anwendungsgebiets im Bereich Nichtwohngebäude um weitere Gebäude- und Nutzungsarten (siehe QNG-Handbuch Anlage 1)
  • Ausweitung des QNG-Anwendungsgebiets im Bereich Wohngebäude um den Anwendungsfall Komplettmodernisierung (siehe QNG-Handbuch Anlage 1 und Anhangdokument 3.1.1)
  • Zusammenlegung der QNG-Siegelvarianten KN21 und WN21 in die neue Siegelvariante WG23 (siehe QNG-Handbuch Anlage 1)
  • Zusammenlegung der QNG-Siegelvarianten BN22, UN22, BK22 und UK22 in die neue Siegelvariante NW23 (siehe QNG-Handbuch Anlage 1)
  • Ergänzung von Mischnutzungsregeln (siehe QNG-Handbuch 7.1 ff und 2.1.6 der Anlage 1)
  • Einführung der Systematik der LCA-Klassen von Nichtwohngebäuden (siehe QNG-Handbuch Anlage 1 und Anhangdokumente 3.2.1.1 und 3.2.1.2)
  • Anpassung der Anforderung der neuen Siegelvariante für Wohngebäude WG23 im Anforderungsniveau Plus (QNG-PLUS) an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus auf maximal 24 kg CO2 Äqu./m² a (siehe QNG-Handbuch Anlage 3)
  • Allgemeine redaktionelle Änderungen und Fehlerbehebung in allen Dokumenten

Mit der Ausweitung des QNG-Anwendungsgebiets darf das QNG nun bei der übergroßen Mehrzahl an Neubau- und Komplettmodernisierungsmaßnahmen als anwendbar gelten. 

Überleitung- und Übergangsregelungen für das QNG-Update 2023:

1. Überleitung der registrieren Bewertungssysteme und Zertifizierungsstellen

Die im Rahmen der Einführungsphase registrieren Bewertungssysteme des Nachhaltigen Bauens und Zertifizierungsstellen für

  • die QNG-Siegelvarianten KN21 und WN21 wurden übergeleitet in die neue QNG-Siegelvariante Wohngebäude 2023 (WG23)
  • die QNG-Siegelvarianten BN22, BK22, UN22 und UK22 wurden übergeleitet in die neue QNG-Siegelvariante Nichtwohngebäude 2023 (NW23).

2. Übergangsregelung

Das QNG sieht unter 8.3.2 des QNG-Handbuchs eine Ausnahmeregelung für Projekte mit bereits beauftragter bzw. beantragter QNG-Zertifizierung vor. Bei allen Neubaumaßnahmen von Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden, die vor dem 01.01.2023 eine QNG-Zertifizierung bei einer akkreditierten QNG-Zertifizierungsstelle beauftragt bzw. beantragt hatten, dürfen die Zertifizierungsstellen weiterhin die Siegelvarianten KN21, WN21, BN22, BK22, UN22 und UK22 anwenden. Im Rahmen einer Übergangsregelung kann i.d.S. regelmäßig von einer Beantragung ausgegangen werden, wenn

  • sich Projektbeteiligte vor dem 01.01.2023 in einem nachweisbaren Austausch mit einer akkreditieren Zertifizierungsstelle zu Fragen der Zertifizierung des jeweiligen Projekts nach QNG befanden oder
  • vor dem 01.01.2023 eine „Bestätigung zum Antrag" (BzA) oder „gewerbliche Bestätigung zum Antrag" (gBzA) auf Förderung in den Stufen Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit oder Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeit der Programme 261, 263, 264, 461, 463 oder 464 der KfW ausgestellt wurde.

Die Übergangsregelung gilt bis zum 31.12.2023.